Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge

1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“ genannt) gelten
in der zum Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses gültigen Fassung auch für
alle zukünftigen Kaufvertragsabschlüsse, wenn zuvor ein eindeutiger Hinweis
auf die Einbeziehung der AGB erfolgt ist, selbst wenn sie vorher nicht noch
einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen
entgegenstehenden oder sie ergänzenden Geschäftsbedingungen werden
grundsätzlich, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, außer Ihrer
Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2 Die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und
Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und
Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte und daher keine
Zusicherung dieser Eigenschaften.
2.3 Der Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmenskunden, ist für alle
vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche grundsätzlich unser Geschäftssitz.
2.4 Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung im Gewährleistungsfalle ist unser
Geschäftssitz.
2.5 Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist deutsch.
3. Kaufpreis, Aufrechnung, Zurückbehaltung,
Abtretung und Verzug
3.1 Soweit wir mit unserem Kunden nichts anderes vereinbart haben ist der
Kaufpreis mit Zustandekommen des Vertrages sofort fällig.
3.2 Der Kunde darf gegenüber unseren Ansprüchen nur mit unstreitigen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nicht
berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aus einem Vertrag ein
Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag
stammenden Anspruchs auszuüben.
3.3 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für
den Kunden nicht. Der Kunde kann seine gegenüber uns bestehenden
Forderungen unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB nicht an Dritte
abtreten.
3.4 Ist unser Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug so hat er für
jede unserer Mahnung bis zur Zahlung des Kaufpreises Schadensersatz in
Höhe von 5,00 EUR zu zahlen. Unserem Kunden bleibt es unbenommen
nachzuweisen, uns sei durch die Mahnung kein oder nur ein Schaden in
geringerer Höhe entstanden. Haben wir einen höheren Mahnaufwand als
5,00 EUR sind wir an die Schadenpauschale nicht gebunden.
3.5 Ziehen wir unsere Forderungen auf Wunsch des Kunden im Wege der
Lastschrift ein, hat der Kunde für jeden Fall einer Rücklastschrift den für uns
damit verbundenen Bearbeitungsaufwand mit 5,- € zu erstatten. Unserem
Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises belassen, uns sei kein oder
nur ein geringerer Schaden entstanden.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
4.1 Soweit wir einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindliche
Lieferfrist vereinbart haben, sind die von uns genannten Liefertermine nur
unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Eingang aller erforderlicher
Unterlagen und Informationen des Kunden bei uns. Unser Kunde kann im
Falle des Lieferverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine
angemessene, mindestens dreiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat
und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.
4.2 Wir liefern durch Bereitstellung des Fahrzeugs an unserem Sitz.
4.3 Ist im Einzelfall Versand vereinbart, versenden wir die Ware stets auf
Wunsch und auf Kosten des Kunden. Wenn der Kunde Unternehmer ist, hat
er gemäß § 447 BGB die Gefahr der Versendung zu tragen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Das Fahrzeug geht erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn
der Kunde, der Unternehmer ist, seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
mit uns bestehenden Geschäftsverbindung erfüllt hat. Ist der Kunde
Verbraucher, geht das Eigentum auf ihn über, wenn er unsere Forderung aus
diesem Geschäft erfüllt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind
wir berechtigt, die Zulassungsbescheinigung Teil II zu besitzen und die
Herausgabe dieser Bescheinigung zum Zwecke der Besitzausübung zu
fordern.
5.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne
unserer Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der
Saldo gezogen und anerkannt ist.
5.3 In der Rücknahme einer Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag
nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Treten wir vom
Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der Überlassung zum Gebrauch
des Fahrzeugs eine angemessene Vergütung verlangen.
5.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Der Kunde ist berechtigt, das Fahrzeug
in seinem ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns
bereits jetzt eine Forderung in Höhe unseres Rechnungsbetrages ab, die er
aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirkt. Wir nehmen die
Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst
einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Andere
Verfügungen als die genannten darf der Kunde nicht treffen, insbesondere
das Fahrzeug nicht anderweitig verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
5.5 Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten
ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung des Fahrzeugs im
üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch nicht, wenn uns soweit
zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot
bezüglich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen,
Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht
berechtigt.
5.6 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigten
Verfügungen, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage
des Käufers, bei Wechsel- und Scheckprotesten und wenn der Käufer selbst
oder von Dritten gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt wird, sind wir
berechtigt, von unserem Kunden eine Sicherheit für unsere Restforderung zu
verlangen oder das Fahrzeug in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck den
Betrieb bzw. Grundstücke des Kunden zu betreten, zweckdienliche
Auskünfte zu verlangen sowie notwendige Einsicht in Bücher zu erhalten.
5.7 Dieser Kunde ist im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet, ein
Eigentumsvorbehalt mit seinem Kunden zu vereinbaren, ohne den mit uns
vereinbarten Eigentumsvorbehalt offen zu legen.
5.8 Der Kunde tritt hiermit die durch eine Weiterveräußerung der Fahrzeuge
entstehenden Ansprüche zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab.
5.9 Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zur Einziehung der
Forderung aus einem Weiterverkauf des Fahrzeugs ermächtigt. Haben wir
konkreten Anlass zur Sorge, dass unser Kunde seine Verpflichtungen uns
gegenüber nicht ordnungsgemäß erfüllt oder erfüllen wird, so hat der Kunde
auf unser Verlangen hin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich
jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten, uns alle erforderlichen
Auskünfte über den Bestand der in seinem Eigentum stehenden Waren und
über die an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie uns die
Unterlagen zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung
auszuhändigen. Zugriffe Dritter auf die vorbehaltsweise gelieferten
Fahrzeuge und die abgetretenen Forderungen sind uns unverzüglich
mitzuteilen.
6. Gewährleistung
6.1 Ist der Kunde Unternehmer, sind wir nicht verpflichtet Gewähr zu leisten.
Wir verkaufen unsere Gebrauchtfahrzeuge an Unternehmer unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistung. Ziff. 6.2. gilt für den Unternehmerkunden nicht.
6.2 Ist der Kunde Verbraucher, geht das Wahlrecht zwischen Nachlieferung
und Nachbesserung auf uns mit Ablauf einer von uns dem Verbraucher
gesetzten, angemessenen Frist zur Erklärung seiner Wahl zwischen
Nachlieferung und Nachbesserung über. Wir sind berechtigt, die Art der vom
Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Das Recht des Kunden, neben den Rücktritt in der gesetzlichen Weise
Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen bleibt unberührt, mit
Ausnahme der Einschränkung durch Schadensersatzansprüche des Kunden
gemäß Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen.
6.3 Sollten wir im Einzelfall eine Gewährleistung mit dem
Unternehmerkunden vereinbart oder vom Gewährleistungsausschluss
abgesehen haben, kann die gemäß § 377 HGB vorgesehene Rüge kann nur
in Schriftform wirksam erklärt werden. Die weiteren gesetzlichen
Voraussetzungen des § 377 HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind
Gewährleistungsansprüche des Verbraucherkunden ausgeschlossen, wenn
er die Mängel bei Vertragsschluss kannte. Sind dem Verbraucherkunden
Mängel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der
Verbraucherkunde seine Rechte wegen dieser Mängel nur geltend machen,
wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen haben.
6.4 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder
-beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein und hat der Kunde vorsätzlich
oder grob fahrlässig zu Unrecht Mängel gerügt, so hat der Kunde die uns
hierdurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
6.5 Die Ansprüche unserer Verbraucherkunden wegen Sachmängel an
gebrauchten Fahrzeugen verjähren entsprechend den gesetzlichen
Regelungen in einem Jahr ab Ablieferung des Fahrzeugs. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche unserer Kunden aus dem
Produkthaftungsgesetz und uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden und im Falle
einer Haftung wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Andere
gesetzliche Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso
unberührt.
7. Haftung In Fällen vertraglicher und
außervertraglicher Haftung leisten wir Schadensersatz
und Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach
folgenden Regeln:
7.1 Wir haften auf Schadensersatz in voller Höhe bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
7.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit für deren Vorhandensein wie eine
Garantie übernommen oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften
wir nur in Höhe des vorhersehbaren typischen Schadens, der durch die
Garantie bzw. die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das Fehlen
der garantierten/zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz/
grober Fahrlässigkeit beruht.
7.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen
unmittelbaren Durchschnittsschadens. Dieses gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmerkunden haften wir bei leicht
fahrlässiger Verletzung soweit keine Hauptleistungspflicht (z. B. beim
Kaufvertrag: Übergabe der Kaufsache und Eigentumsverschaffung durch
den Verkäufer sowie Kaufpreiszahlung und Abnahme der Kaufsache durch
Käufer) verletzt wurde, nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder
unsere Beauftragten, insbesondere auch auf Schadensersatz oder
Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche
des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und bei unzurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden
und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzliche
Schadensersatzausschlusstatbestände bleiben ebenso unberührt.
7.5 Führen wir unsere Leistungen aus Gründen nicht aus, die der Kunde zu
vertreten hat, so hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 15 % des
vereinbarten Kaufpreises zu zahlen. Ist uns ein höherer Schaden entstanden,
sind wir die an die Schadenpauschale nicht gebunden.
8. Sonstiges
8.1 Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist Gerichtsstand unser Sitz. Dies gilt ebenfalls, wenn der
Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt ist. Bei Vertragspartnern mit Geschäfts- oder
Wohnsitz außerhalb von Deutschland können wir wahlweise Klage auch am
Wohn- oder Geschäftssitz des Vertragspartners erheben.
8.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.
8.3 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder
lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der
übrigen Teile solcher Klauseln nicht.